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Was sollte getan werden, wenn ein enges Familienmitglied verstirbt, mögliche offene Forderungen auf die Erben übergehen können?
Eine Frau mit Kindern, erkrankt, Analphabetin und der deutschen Sprache nicht mächtig, verliert unerwartet ihren Ehemann.
Infolge dieses Verlusts wird bekannt, dass der Ehemann Schuldner einer Vielzahl hoher Forderungen gewesen ist, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Ehefrau übergehen sollen. Weder kam die Ehefrau der Frist zur Ausschlagung nach, noch hatte sie überhaupt Kenntnis von solchen Möglichkeiten.
Die finanziellen Mittel der Frau sind dabei so gering, dass sie sich eine tiefgründige und umfassende Beratung nicht leisten kann.
Gemeinsam mit dem kommunalen Integrationsamt haben wir diese Frau bei diesem Weg begleitet.
Wir standen im umfassenden Austausch mit dem den Sachbearbeitern des KI, mit dem Nachlassgericht und mit der Frau selbst, die genau diese Hilfe benötigt.
In umfangreichen Beratungsgesprächen mit diesen Stellen und der Frau selbst, konnten wir dieser Frau beistehen und Lösungen erarbeiten.
Wir schlussfolgern, dass innerhalb kürzester Zeit nach dem Versterben des Familienangehörigen, eine Ausschlagung des Erbes in Betracht gezogen werden muss.
Die Möglichkeit der Anfechtung besteht, jedoch auch unter zugrunde liegen einer weiteren Frist, infolge ebenfalls noch.
Die Gefahr der Schuldübernahme von hohen Forderung durch Erbnachfolge besteht.

